Verkehrsrecht – von A-Z

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu sein bedeutet, mit Alkohol im Straßenverkehr ebenso umzugehen, wie mit Bußgeldern wegen Raserei oder wegen eines Rotlichtverstoßes. Aber auch die Schadenssachbearbeitung nach einem Unfall auf einem Parkplatz oder das Regulieren von schwerwiegenden Personenschäden gehören dazu. Sie sehen, es ist vielschichtig, kompliziert und oft nicht einfach. Klar, viele von Ihnen sind der Meinung, das wird die Versicherung schon regeln. Aber meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hat mir immer wieder bestätigt, dass die Geschädigten oft nicht genug Schadensersatz von den Versicherungen bekommen, meist viel weniger, als Ihnen zusteht. Versicherungen wollen auch nur sparen und verschweigen oft, welche Ansprüche man tatsächlich hat. Oder haben Sie schon mal was vom Haushaltsführungsschaden gehört? Wenn ja, Glückwunsch! Aber können Sie ihn auch geltend machen und durchsetzen?

Also zögern Sie nicht!
Ich kämpfe um Ihre Ansprüche! Und das von A-Z!

Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  1. Bereich Verkehrszivilrecht:
    • Verkehrsunfallregulierung
    • Schadensersatz
    • Schmerzensgeld
    • Nutzungsausfall
    • Haushaltsführungsschaden
  2. Bereich Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
    • Bußgeldsachen (überhöhte Geschwindigkeit, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß)
    • Fahren ohne Führerschein
    • Alkohol am Steuer
    • Drogen im Straßenverkehr (Amphetamine)
    • MPU (sog. „Idiotentest“)
    • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (im Volksmund „Unfallflucht“ genannt)
    • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
    • Nötigung
  3. Bereich Verkehrsverwaltungsrecht (Straßenverkehrsbehörde):
    • Fahreignung
    • Entzug der Fahrerlaubnis
    • Erteilung der Fahrerlaubnis
    • Anerkennung ausländischer Führerscheine

Keine Angst vor den Kosten – bei Unfällen mit klarer Verschuldensregelung

Sie haben einen Sachschaden an Ihrem Fahrzeug oder sind vielleicht sogar verletzt worden? Der Unfallverursacher steht fest.

Es war der typische Fall:

„Wenn es hinten kracht, gibt`s vorne Geld!“  –  Kennen Sie den Spruch?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muß nicht nur den eigentlichen Sachschaden und ggf. den Personenschaden des Geschädigten zahlen, sondern auch die sog. Neben- oder Folgekosten. Und zu diesen gehören auch die Anwaltskosten. Also haben Sie als Geschädigter gar kein Kostenrisiko zu tragen, auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Als Anwalt für Verkehrsrecht und Schadensregulierung in diesem Bereich arbeite ich mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und hole für Sie die notwendigen Deckungszusagen ein, damit Sie Ihren Schaden vollständig reguliert bekommen.

Alkohol, Bußgeld, Drogen, Führerscheinverlust, Strafbefehl – Droht jetzt Haft?

Kennen Sie das? Abends noch was getrunken oder noch ein Bier auf den Feierabend? Wird schon gut gehen, sagen Sie sich…  Auf einmal steht dann da die Polizei. Muss ich jetzt pusten oder dürfen sie mich zur Blutabnahme mitnehmen? Ohhh…noch mal Schwein gehabt! … Dann liegt ein Schreiben im Briefkasten – Anhörung! Wieso das denn? Ist doch ewig her? War das nicht vor 2 Monaten? Dann gehe ich mal hin und sag denen, wie es wirklich war.

FALSCH! Das wäre ein großer Fehler!

Gehen Sie zum Anwalt!

Denn in solchen Situationen – wie eben beschrieben – gilt:

Reden ist silber, Schweigen ist gold!

Die Polizei – Dein Freund und Helfer – stimmt nur bedingt, im Verkehrsrecht nur selten.

Nur ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht, der sich auf diese speziellen Fälle fokussiert hat, kann Ihnen dann konkrete Hilfestellungen geben.

Und auch nur Rechtsanwälte dürfen solche Beratungen leisten. Auch die Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft oder in die Akte der Polizei ist nur Anwälten vorbehalten.

Oder wollen Sie abwarten, was auf Sie zukommt? Sind Sie nicht schon jetzt mit der Situation überfordert?

Dazu kommt Verwirrung über dieses Juristendeutsch, das Sie sowieso nicht vollständig verstehen. Also lassen Sie sich kompetent helfen.

Meine zahlreichen zufriedenen Mandanten werden es Ihnen bestätigen:

Besser gleich zum Anwalt!

Als langjähriger Verkehrsanwalt und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (ARGE Verkehrsrecht im DAV) habe ich auch Betrüger entlarven können, die versucht haben, Unfälle vorzutäuschen und damit nicht nur Versicherungen betrügen wollten, sondern auch die Geschädigten auf ihren Schäden sitzen lassen wollten.