Familienrecht – Was versteht man darunter?

Die meisten Menschen verbinden mit dem Familienrecht die Scheidung.

Es gibt aber daneben noch andere Bereiche, wie Unterhalt (Kindesunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Sorgerecht und Umgangsrecht, um nur einige Beispiele zu nennen.

Der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, ist in den meisten Fällen mit dem Scheidungsverfahren verbunden.

Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Scheidung und Scheidungsfolgesachen
  • Versorgungsausgleich
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich
  • Regelungen in Eheverträgen

Der erste Schritt – die Beratung

Lange bevor es zu Konflikten innerhalb der Familie kommt, ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen. Denn auch vor der Scheidung oder der Trennung ist es manchmal von Vorteil, wenn ein Ehevertrag gefertigt wird. Dies kann dann von Bedeutung sein, wenn ein Ehepartner selbständig ist. Die Aufteilung des Vermögens sollte dann anders gestaltet werden als es die Zugewinngemeinschaft von Gesetzes wegen vorsieht. Aber auch, wenn eine Ehe kinderlos ist und sich die Ehepartner Kinder wünschen, ist die Beratung durch einen im Familienrecht kompetenten Anwalt wichtig, da hier meist eine Adoption in Frage kommen kann. Auch das Namensrecht kann schwierige Aspekte beinhalten. Deshalb ist das Aufsuchen eines im Familienrecht erfahrenen Anwalts dringend zu empfehlen.

Kompetenz und Erfahrung

Mit langjähriger Berufserfahrung als Anwalt im Familienrecht kann ich Sie mit der erforderlichen Sensibilität und manchmal auch mit der notwendigen Härte fundiert beraten und auch beim Familiengericht vertreten. Dabei versuche ich natürlich, das Beste in Ihrem Interesse herauszuholen.

Ich verfüge über Durchsetzungsvermögen und gehe gleichzeitig auf die Besonderheiten der einzelnen Gebiete des Familienrechts individuell ein. Sie erhalten eine qualitativ hochwertige Dienstleistung. Natürlich stehen Ihre Interessen dabei im Mittelpunkt. Auch Ihre finanzielle Situation wird berücksichtigt. Das bedeutet nicht nur, dass ich prüfen werde, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe (VKH) zusteht, sondern ich achte auch darauf, ob ein Streit überhaupt Sinn macht. Wenn sich nämlich herausstellen sollte, dass es Sie nur sinnlos Geld kosten würde, einen Rechtsstreit zu führen, dann rate ich Ihnen davon ab.

Warum es ohne Beratung komplizierter werden kann

Nicht selten versuchen Jugendämter, Vereinbarungen zu treffen, die eine zu hohe Zahlung von Unterhalt vorsehen. Lassen Sie einen solchen Vorschlag von mir prüfen! Aber auch, wenn Sie einen solchen Titel unterschrieben haben, kann Ihnen vielleicht mit einer Abänderungsklage geholfen werden. Auch die Beurteilung Ihrer konkreten Lebenssituation vor der Scheidung kann Ihnen viel Geld und Zeit ersparen, wenn Sie mich rechtzeitig aufsuchen und um Rat fragen.

Scheidungskostenrechner

Nachfolgend stelle ich Ihnen einen Scheidungskostenrechner zur Verfügung. Mit diesem können Sie sich bereits einen ersten Überblick über die Kosten einer Scheidung verschaffen. Das Ergebnis der Berechnung zeigt Ihnen auch, ob Sie ggf. Verfahrenskostenhilfe beantragen können. Die Berechnung ersetzt in jedem Fall nicht den Besuch beim Anwalt.

Nutzen Sie die Chance und geben Sie einfach die erforderlichen Daten ein:

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