Kündigung

Wie wichtig der Arbeitsplatz ist, spürt man als Betroffene(r) meist erst dann, wenn die Kündigung da ist. Dann tritt meist Verwirrung ein. Sie stellen sich einige Fragen. Warum habe ich die Kündigung bekommen? Oft bleibt das unklar. Denn im Kündigungsschreiben steht meist nur sinngemäß, dass das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß aus betriebsbedingten Gründen fristgerecht oder zum nächst möglichen Termin gekündigt ist.

Was nun? Mal mit dem Chef reden oder erst mal abwarten?

Vielleicht sind Sie sogar im Urlaub und wissen nichts von der Kündigung?

Auf einmal sind 3 Wochen um.

Oft kommen Kündigungen auch kurz vor Weihnachten oder in der Zeit des Sommerurlaubs.

Warum zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Am o.g. Beispiel sehen Sie, was typisch ist und häufig vorkommt. Es ist sogar oft Absicht des Arbeitgebers. Denn Arbeitgeber wissen natürlich, dass man sich gegen Kündigungen meist nur dann erfolgreich wehren kann, wenn die Frist für eine Kündigungsschutzklage eingehalten worden ist. Und diese Frist beträgt 3 Wochen. Sie wissen es jetzt auch. Ich bin langjährig erfolgreich und erfahren im Arbeitsrecht, speziell bei Kündigungen, tätig, möchte Ihre Rechte als Arbeitnehmer stärken und Sie nicht im Regen stehen lassen, wenn Sie in solch eine Situation gekommen sind.

Seien Sie ehrlich, haben Sie den Mut, sich zu wehren, ohne einen Anwalt zu nehmen? Der Arbeitgeber scheint Ihnen oftmals überlegen zu sein, Sie fühlen sich chancenlos und neigen vielleicht dazu, alles einfach so hinzunehmen.

Und was ist mit einer Abfindung? Bekomme ich die Abfindung in jedem Fall? Habe ich vielleicht sogar einen Anspruch darauf oder doch nicht?

Es tun sich immer mehr Fragen auf.

Wäre es da nicht sinnvoll, jemanden zu fragen, der sich damit auskennt?

Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht! Ich kenne mich bestens mit diesen Problemen aus, habe viele Kündigungsschutzverfahren erfolgreich geführt und bin auf Ihre Rechte als Arbeitnehmer fortlaufend auf aktuellem Stand geschult. Zahlreiche Fortbildungen und erfolgreiche Prozesse von zufriedenen Mandanten belegen das seit vielen Jahren.

Ich vertrete und berate Sie im Arbeitsrecht insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Abfindung
  • Lohn/Gehalt
  • Kündigung
  • Urlaub
  • Zeugnis
  • Abmahnung
  • Mobbing
  • Tariflohn
  • Mindestlohn
  • Betriebsrat
  • Mitbestimmung

Plötzlich Lohn gekürzt

Sie erhalten Ihre Lohnabrechnung und stellen fest, dass da was nicht stimmt. Und das schon zum zweiten Mal. Dabei haben Sie doch erst im letzten Monat mit dem Personalbüro gesprochen und gesagt, dass Ihnen zu wenig ausgezahlt wurde. Und erneut werden Sie vertröstet. Sie warten ab, jetzt schon den 3. Monat. Und wieder das gleiche Spiel. Dann fällt Ihnen ein, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und rufen beim Anwalt an. Der sagt Ihnen, dass Sie vorbeikommen sollen und den Arbeitsvertrag mitbringen müssen. Im Gespräch mit dem Anwalt erfahren Sie, dass es Ausschlussfristen gibt. Oh was ist das? Noch nie gehört. Dann wird es eng, denn meist müssen Ansprüche binnen 3 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Nicht selten ist diese Zeit aber schon verstrichen. Wäre ich mal eher zum Anwalt gegangen, sagen Sie sich…

Befristete Tätigkeit

Viele befristet beschäftigte Arbeitnehmer glauben, nicht die gleichen Rechte zu haben, wie Vollzeitbeschäftigte. Aber das ist ein Irrtum. Ich kenne mich damit aus. Ich werde Ihnen sagen, welche Rechte Sie als Teilzeitkraft haben. Das Thema wird immer wichtiger. Denn heute sind immer mehr Menschen nicht mehr in Vollzeit tätig.

Urlaub, Zeugnis….

… noch viel mehr kann Gegenstand des Arbeitsrechts sein. Dazu kommen Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Betriebsratsmitglieder, Praktikanten, Schwangere…

Sie sehen, das Arbeitsrechts ist sehr komplex. Das Besondere an diesem Rechtsgebiet ist, dass es durch viele verschiedene Gesetze, die weit verstreut sind, ebenso geprägt wird, wie durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Es ist für den Laien ein schwer zu durchschauendes Geflecht von Normen und Rechtsprechung.

Fortbildungen

Ich bin mir dieser Problematik bewußt. Nicht umsonst bilde ich mich regelmäßig auch im Bereich des Arbeitsrechts fort, um Sie und Ihr persönliches juristisches Anliegen bestmöglich vertreten zu können.

Rechtsschutz oder Prozesskostenhilfe (PKH)

Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung für den Bereich des Arbeitsrechts haben sollten, ist das kein Grund, auf Ihre Rechte und damit verbunden, meist auf Ihr Geld, zu verzichten. Denn Geld hat niemand zu verschenken. In vielen Fällen erhalten Sie im gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe (PKH). Ich werde Sie dabei unterstützen.